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Hinweis auf Ehrlichkeit im Arbeitszeugnis

Mo 16. Dez 2019, 10:18

Ob ein Mitarbeiter ehrlich ist, scheint auf den ersten Blick ein ungewöhnlicher Aspekt für ein Arbeits­zeugnis. In manchen Fällen kann der Hinweis aber üblich - oder gar entscheidend sein. In einigen Branchen ist es die Regel, dass Beschäftigte im Arbeits­zeugnis Ehrlichkeit bescheinigt bekommen. Dieser Hinweis darf nicht einfach wegfallen, wenn der Arbeitgeber nur den Verdacht hat, ein Mitarbeiter sei nicht ehrlich gewesen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 11 Sa 795/18) des Landes­arbeits­gerichts Hamm. Ein bloßer Verdacht auf unredliches Verhalten ist deshalb kein Grund, den Hinweis auf ehrliches Verhalten im Arbeits­zeugnis zu unterlassen.

Quelle: https://www.anwaltsregister.de/

(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 31.01.2019, Az. 11 Sa 795/18)

Mo 16. Dez 2019, 10:18

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