Bei Großveranstaltungen besteht bei der Einbindung mehrerer Subunternehmen und/oder 1 Mann/Frau Selbständigen die Gefahr, dass tarifliche Leistungen einschließlich Zeitzuschläge nicht bezahlt werden können. Weil die eingebundenen Subunternehmen und/oder Single-Selbständigen Stundensätze anbieten & akzeptieren mit denen Tariflöhne für sv-pflichtig angestellte Mitarbeiter/innen nicht mehr bezahlt werden können. Auch eine Rolle spielt die Kalkulation des Hauptfirma und deren Verträge mit den Subunternehmen & selbständigen Einzelpersonen.