Gibt es im Unternehmen weniger Arbeit, können betriebsbedingte Kündigungen gerechtfertigt sein. Dieser Kündigungsgrund zählt aber nicht, wenn fortlaufend Leiharbeitnehmer beschäftigt werden.
Eine betriebsbedingte Kündigung von Festangestellten ist unwirksam, wenn ein Arbeitgeber weiterhin Leiharbeitnehmer beschäftigt. Auch wenn die Nachfrage einbricht, müssen Arbeitgeber erst alle anderen Mittel ausschöpfen, bevor sie zur betriebsbedingten Kündigung fest angestellter Arbeitnehmer greifen. Das erklärt der Bund-Verlag mit Verweis auf zwei Urteile des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 5 Sa 14/20 und 5 Sa 295/20).
Quelle: https://www.anwaltsregister.de/
Artikel vom 05.11.2020