Abmahnung & Reaktion




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Abmahnung & Reaktion

Beitragvon Berater » Mo 4. Feb 2019, 21:29

Wer als Arbeit­nehmer eine Abmahnung erhält, sollte sich in erster Linie ruhig verhalten. Nichts ist schädlicher als ein unkontrollierter Gefühls­aus­bruch, in dem Kollegen oder Vorgesetzte unsachlich kritisiert oder gar beleidigt werden, da dies einen eigenen Kündigungs­grund darstellen kann. Ferner sollte keine Erklärung zur Abmahnung abgegeben werden. Der abgemahnte Arbeit­nehmer soll sich unter keinen Umständen zu den Vorwürfen, mit denen der Arbeitgeber die Abmahnung begründet, äußern. Insbesondere sollte keine mündliche oder gar schrift­liche Erklärung abgegeben werden, mit der die Abmahnung anerkannt wird.

Quelle: http://www.refrago.de/Abmahnung_erhalte ... e1064.html
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