grundsätzlich unterliegt die Einführung einer Zeiterfassung dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, erklärt Rechtsanwalt Gross, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins ist. Das heißt, ein Arbeitgeber kann bestimmen, ob und wie Mitarbeiter künftig ihre Arbeitszeiten dokumentieren müssen.
Allerdings fällt die Entscheidung zur Einführung eines Zeiterfassungssystems in den Mitbestimmungsbereich des Betriebsrats. Die Arbeitnehmervertretung bestimmt also zum Beispiel mit, wie die Zeiterfassung im Detail ausgestaltet wird.
Quelle: http://www.anwaltsregister.de/Rechtsrat ... zeitmesser