betriebsbedingte Kündigungen sind letztes Mittel




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betriebsbedingte Kündigungen sind letztes Mittel

Beitragvon Berater » Mo 9. Nov 2020, 11:01

Gibt es im Unternehmen weniger Arbeit, können betriebsbedingte Kündigungen gerechtfertigt sein. Dieser Kündigungs­grund zählt aber nicht, wenn fortlaufend Leiharbeit­nehmer beschäftigt werden.

Eine betriebsbedingte Kündigung von Fest­angestellten ist unwirksam, wenn ein Arbeitgeber weiterhin Leiharbeit­nehmer beschäftigt. Auch wenn die Nachfrage einbricht, müssen Arbeitgeber erst alle anderen Mittel ausschöpfen, bevor sie zur betriebsbedingten Kündigung fest angestellter Arbeit­nehmer greifen. Das erklärt der Bund-Verlag mit Verweis auf zwei Urteile des Landes­arbeits­gerichts Köln (Az. 5 Sa 14/20 und 5 Sa 295/20).

Quelle: https://www.anwaltsregister.de/
Artikel vom 05.11.2020
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