Wer als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, sollte sich in erster Linie ruhig verhalten. Nichts ist schädlicher als ein unkontrollierter Gefühlsausbruch, in dem Kollegen oder Vorgesetzte unsachlich kritisiert oder gar beleidigt werden, da dies einen eigenen Kündigungsgrund darstellen kann. Ferner sollte keine Erklärung zur Abmahnung abgegeben werden. Der abgemahnte Arbeitnehmer soll sich unter keinen Umständen zu den Vorwürfen, mit denen der Arbeitgeber die Abmahnung begründet, äußern. Insbesondere sollte keine mündliche oder gar schriftliche Erklärung abgegeben werden, mit der die Abmahnung anerkannt wird.
Quelle: http://www.refrago.de/Abmahnung_erhalte ... e1064.html