Für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung ist der Lohnnachweis die Grundlage. Die Meldung der Entgelte, Arbeitsstunden und Mitarbeiteranzahl erfolgt zukünftig digital.
Ab November 2016 schreiben Unfallkasse beziehungsweise Berufsgenossenschaften die Betriebe an. Arbeitgeber erhalten mit diesem Schreiben die Zugangsdaten für den neuen digitalen Lohnnachweis. Darüber informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu versichern, dazu sind Arbeitgeber verpflichtet. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung berechnen den Beitrag anhand der gemeldeten Lohndaten. Diese Meldungen erfolgen bisher mit einem Papierformular oder über das Extranet des Unfallversicherungsträgers. Zukünftig können Betriebe den Lohnnachweis mit Unterstützung ihrer Entgeltabrechnungssoftware erstellen und versenden. Dies reduziert das Fehlerrisiko bei der Datenübermittlung und den Aufwand auf Arbeitgeberseite.
Quelle:
https://www.arbeitssicherheit.de/de/htm ... mber-2016/