Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer Meisterausbildung




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Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer Meisterausbildung

Beitragvon Berater » Mo 31. Dez 2018, 19:55

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, um an einer Weiterbildung zum Meister teilnehmen zu können, Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit zwischen Kündigung und Beginn der Weiterbildung hat. Eine Sperrzeit ist hier nicht zulässig, da die Weiterbildung nicht berufsbegleitend erfolgen und der Arbeitnehmer sich daher auf einen wichtigen Grund bei der Kündigung berufen kann.

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017
- S 5 AL 2937/17 -

Mehr zum Sachverhalt:
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Kar ... s26852.htm
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