private Internetnutzung am Arbeitsplatz




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Beitragvon Berater » Di 16. Feb 2016, 02:46

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, zur Feststellung eines Kündigungs­sachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Be ... s22222.htm
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