Beschäftigte bekommen in der Regel Geld von ihrer Berufsgenossenschaft, wenn sie sich bei der Arbeit verletzt haben. Die Verletzung muss dabei nicht unbedingt die Folge eines unvorhergesehenen Ereignisses sein. So eine Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe mitteilt (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2017, Az. S 1 U 940/16). Ein Arbeitsunfall kann demnach auch dann vorliegen, wenn sich die Verletzung aus einer Fehlbelastung heraus ergibt.
Quelle: http://www.anwaltsregister.de/Rechtspre ... d6263.html