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Verletzung durch Fehlbelastung kann Arbeitsunfall sein

Mi 27. Feb 2019, 20:43

Beschäftigte bekommen in der Regel Geld von ihrer Berufs­genossen­schaft, wenn sie sich bei der Arbeit verletzt haben. Die Verletzung muss dabei nicht unbedingt die Folge eines unvorhergesehenen Ereignisses sein. So eine Entscheidung des Sozial­gerichts Karlsruhe mitteilt (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2017, Az. S 1 U 940/16). Ein Arbeits­unfall kann demnach auch dann vorliegen, wenn sich die Verletzung aus einer Fehl­belastung heraus ergibt.

Quelle: http://www.anwaltsregister.de/Rechtspre ... d6263.html

Mi 27. Feb 2019, 20:43

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