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Corona-Infektion vs. Arbeitsunfall

Mo 25. Mai 2020, 20:50

Mal angenommen, ein Beschäftigter infiziert sich auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder während der Ausführung seiner Arbeit mit dem Corona-Virus, kann dieser Vorfall dann als Arbeitsunfall gewertet werden? Immerhin birgt die Anerkennung als Arbeitsunfall aufgrund guter Heilbehandlungen, Kuren oder einer Unfallrente gewisse Vorteile für den Erkrankten. Der Anwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck hat die Sachlage auf dem Portal anwalt.de schrittweise analysiert.

Eine Infektion ist noch lange kein Arbeitsunfall

Doch: Auch wenn dem Gesetz nach eine Virusinfektion ein Unfall sein kann, muss es sich nicht zwangsläufig um einen Arbeitsunfall handeln. Denn laut § 8 SGB VII ist ein Unfall nur dann ein Arbeitsunfall, wenn sich der Vorfall infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit ereignet. Bredereck schlussfolgert: »Denn selbst wenn man den Nachweis führen kann, dass man sich während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit mit dem Coronavirus angesteckt hat, wird man wohl sagen müssen, dass eine Ansteckung während einer weltweiten Pandemie etwas ist, was einen immer und überall treffen kann.« Es handele sich dann wohl eher nicht um einen Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit.

Seiner Einschätzung zufolge werden die Gerichte wohl der Auffassung sein, dass eine Infektion am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit während einer von den Vereinten Nationen anerkannten Pandemie einen Zufall beziehungsweise ein allgemeines Lebensrisiko darstelle.

Quelle: https://www.arbeitssicherheit.de/
Artikel vom 14.05.2020

Mo 25. Mai 2020, 20:50

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