Kaum, dass die betriebliche Praxis die ASR-Großnovelle vom März dieses Jahres (siehe dazu den Beitrag »Frühjahrskur beim Arbeitsstättenrecht«) lesen und schrittweise verwirklichen konnte, liegen bereits weitere Pläne des ASTA zur Überarbeitung bestehender und Schaffung neuer Regeln auf dem Tisch. Das zeigt das Protokoll der Frühjahrssitzung.
Inhaltlich will sich der ASTA, der Anfang Dezember 2022 zu weiteren Beratungen zusammentrifft, mit nachstehenden Themen befassen:
ASR V3a.2 »Barrierefreiheit« (in Kantinen)
Ein neuer Anhang für die barrierefreie Gestaltung von Kantinen ist in Vorbereitung. Diese Ankündigung muss insofern erstaunen, als dass das Themenfeld »Kantine«, ohne den Begriff selbst auch nur mit einem einzigen Wort irgendwie zu definieren, in der ASR A4.2 »Pausen- und Bereitschaftsräume« eher etwas versteckt angesiedelt ist (Punkt 4.1 Absatz 13) und es zu dieser ASR bereits seit April 2021 einen Barrierefrei-Anhang gibt, in dem das Wort »Kantine« bis dato aber noch keinen Eingang gefunden hat.
ASR A2.2 »Maßnahmen gegen Brände«
ASR A4.3 »Erste Hilfe Räume«
ASR A4.4 »Unterkünfte«
Quelle: https://www.arbeitssicherheit.de
Fachbeitrag vom 30.08.2022