sanitäre Räume für inter-oder divers-geschlechtliche Person




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sanitäre Räume für inter-oder divers-geschlechtliche Person

Beitragvon Berater » Fr 7. Dez 2018, 01:05

Nach § 6 Abs. 2 S. 4 Arbeitsstättenverordnung sind sanitäre Räume getrennt für Mann und Frau einzurichten beziehungsweise eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Das gilt natürlich auch für inter- oder divers-geschlechtliche Personen, die über entsprechende Möglichkeiten zukünftig verfügen müssen. Gerade in größeren Betrieben bietet sich die Einrichtung von eigenen Sanitärräumen an, die diesem Geschlecht offenstehen.


Quelle:
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrec ... 47578.html
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