Bundestag beschließt "Staatstrojaner"




Mitteilungen-/Neuigkeiten und Bekanntmachungen der Forenleitung.

Bundestag beschließt "Staatstrojaner"

Beitragvon Berater » Fr 11. Jun 2021, 14:37

[b]
Erneut hat Schwarz-Rot Warnungen von Sachverständigen vor einer unverhältnismäßigen und damit potenziell grundgesetzwidrigen Initiative in den Wind geschlagen und den Gesetzentwurf zur "Anpassung des Verfassungsschutzrechts" durch den Bundestag geschleust. Mit dem Beschluss vom Donnerstag dürfen künftig das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Verfassungsschutzämter der Länder mithilfe von Staatstrojaner Messenger-Kommunikation etwa via WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls überwachen.

Im Polizeibereich sind Verfassungsbeschwerden gegen die bestehenden Möglichkeiten zum Staatstrojaner-Einsatz anhängig. Das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt verwendeten das Instrument in den vergangenen Jahren nicht. Trotzdem hat der Bundestag parallel den Entwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes verabschiedet und damit auch der für Bahnhöfe, Flughäfen und die Landesgrenzen zuständigen Sonderpolizei die Befugnis erteilt, mit Richtervorbehalt Bundestrojaner auf Geräte Verdächtiger zu spielen. Die Opposition stimmte dagegen.

Fortan darf die Bundespolizei ferner die Telekommunikation der Bürger präventiv überwachen etwa "zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person". Dies betrifft sogar Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht und gilt auch für die Quellen-TKÜ. Hier werde die Schwelle angesichts der Tiefe eines solchen Grundrechtseingriffs viel zu niedrig angesetzt, hatte Kelber kritisiert. So würden etwa die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten engen Bedingungen zum Erfassen von Kontaktpersonen unterlaufen.

"Die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes schießt mit völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen weit über das Ziel einer effizienten Kriminalitätsbekämpfung hinaus", monierte der IT-Verband Bitkom. Die neue Pflicht "zur Erteilung von Auskünften über die Strukturen von Netzen, Diensten und Anlagen an staatliche Stellen" stehe "im diametralen Widerspruch zu den schützenswerten Sicherheitsanforderungen kritischer Infrastrukturen". Die Medienorganisation Reporter ohne Grenzen kündigte an, gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Niko Härting "zügig Verfassungsbeschwerde einzulegen". Mit dem ausgeweiteten staatlichen Hacking drohten gravierende Schäden für die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz.

Quelle: Artikel von heise online / Stand 10.06.2021
https://www.heise.de







Freundliche Grüße
Admin
Benutzeravatar
Berater
Administrator
 
Beiträge: 149
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 10:36

von Anzeige » Fr 11. Jun 2021, 14:37

Anzeige
 

Zurück zu Bekanntmachungen der Forenleitung

Wer ist online?

0 Mitglieder

cron