Das Bewacherregister
Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärft. Hintergrund sind Vorfälle in sensiblen Bereichen des Bewachungsgewerbes, insbesondere Übergriffe von Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften sowie Vorkommnisse bei der Bewachung von Großveranstaltungen. Um den Vollzug des Bewachungsrechts zu verbessern, sieht das Gesetz vor, dass bis zum 31. Dezember 2018 ein Bewacherregister zu errichten ist. In diesem sind bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal sowie Angaben zur Zuverlässigkeit und Sachkunde elek-tronisch auswertbar zu erfassen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Über das Register soll auch die ab dem 1. Januar 2019 verpflichtende Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz erfolgen. Dies betrifft Zuverlässigkeitsprüfungen von Bewachungsunternehmern und Wachpersonen, die Gebäude bzw. Veranstaltungen mit besonderem Schutzbedarf bewachen. Auch die IHK-Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) von Gewerbetreibenden und Personal soll über das Register geprüft werden. Wesentliche Nutzer des Bewacherregisters werden die §34a-Behörden und Gefahrenabwehrbehörden sein.
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http://www.bdsw.de/images/aktuell/2018/ ... rief_1.pdf