Kabinettsbeschluss zur Unternehmenskriminalität




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Kabinettsbeschluss zur Unternehmenskriminalität

Beitragvon Berater » Fr 19. Jun 2020, 22:27

Plötzlich ging alles ganz schnell. An diesem Dienstag verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“.

Der Wirtschaftsrat der CDU kritisiert, die geplante Schaffung eines Unternehmensstrafrechts gängele die gesamte Privatwirtschaft mit neuen bürokratischen Auflagen wegen der Vergehen Einzelner.

Dagegen sieht Bundesjustizministerin Lambrecht ihren Gesetzentwurf naturgemäß völlig anders. „Wir sorgen mit dem Gesetz dafür, dass die ehrlichen Unternehmen nicht die Dummen sind. Das dient dem Schutz vieler Arbeitsplätze, die durch Skandale gefährdet werden, dem Verbraucherschutz und dem fairen Wettbewerb“, so die Ministerin. Die Verantwortung dürfe nicht länger nur auf einzelne Mitarbeiter geschoben werden, wenn Unternehmen kriminell handeln. Künftig müssen deshalb laut Gesetzentwurf Staatsanwaltschaften nicht nur gegen verantwortliche Manager und Beschäftigte, sondern stets auch gegen das Unternehmen ermitteln. Für Unternehmen soll es empfindliche, an den Umsatz gekoppelte Sanktionen geben. Im übrigen werde damit der Koalitionsvertrag eins zu eins umgesetzt.

Bei Unternehmen geht es insbesondere um die Schaffung interner Kontroll- und Betrugsbekämpfungssysteme. Betroffen sind auch die Staatsanwaltschaften, die personell massiv aufrüsten müssen. Denn künftig, wenn das Gesetz so wirksam wird, liegt es nicht mehr im Ermessen der Staatsanwaltschaften, ob sie einen Fall aufgreifen; dann müssen sie nach dem sogenannten Legalitätsprinzip allen Verdachtsfällen nachgehen. Schließlich sollen Wirtschaftsstrafverfahren am Landgericht stattfinden, wo sich bisher Amtsgerichte darum kümmern.

Quelle: https://www.wiwo.de
Artikel vom 17.06.2020












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