Abwehr eines nicht angeleinten Hundes




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Abwehr eines nicht angeleinten Hundes

Beitragvon Berater » Mo 5. Nov 2018, 19:47

Zitat: Nähert sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete Gefahr schließen lässt. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz. Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 18.10.2018 / - 1 U 599/18 -

Bereits das Landgericht Mainz hatte die uneingeschränkte Haftung des Beklagten für die dem Kläger aus dem Angriff des Hundes entstandenen und noch entstehenden Schäden festgestellt. Auf die Berufung des Beklagten bestätigte das Oberlandesgericht Koblenz diese Entscheidung. Der Beklagte hafte für die Schäden des Klägers, weil er gegen die örtliche Gefahrenabwehrverordnung verstoßen habe, indem er seinen Hund im Wald außerhalb seiner eigenen Sichtweite laufen ließ und damit nicht mehr jederzeit anleinen konnte.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Ko ... s26626.htm
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