Betriebliche Datenschutzbeauftragte




Allgemeine Rechtsinfos über die private Sicherheit. Keine Rechtsberatung!

Betriebliche Datenschutzbeauftragte

Beitragvon Berater » Mi 7. Aug 2019, 22:08

Das benötigte Fachwissen kann beispielsweise durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen - ausnahmsweise im Einzelfall auch nach Aufnahme der Tätigkeit einer oder eines Datenschutzbeauftragten - erworben werden. Eine Prüfung oder Zertifizierung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die ausgewählte Person der Aufgabe als Datenschutzbeauftragte(r) gewachsen ist.

Neben der charakterlichen Eignung gehört hierzu auch, dass es bei der Ausübung der Tätigkeit der oder des Datenschutzbeauftragten nicht zu einer Interessenkollision mit ihrem bzw. seinem sonstigen Aufgabenbereich im Unternehmen kommt. Es gilt das Grundprinzip, dass die zu Kontrollierenden nicht selbst die Kontrolle ausüben dürfen. Daraus ergibt sich, dass die Leitung sowie Beschäftigte der Personal- und IT-Abteilung nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragte sein können. Daneben ist auch die Bestellung von Betriebsratsvorsitzenden kritisch zu sehen. Betriebsräte wirken auch bei Personalentscheidungen mit und haben in diesem Rahmen umfassenden Zugang zu den personenbezogenen Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so dass ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann.

Quelle: https://www.ldi.nrw.de/index.php
Freundliche Grüße
Admin
Benutzeravatar
Berater
Administrator
 
Beiträge: 149
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 10:36

von Anzeige » Mi 7. Aug 2019, 22:08

Anzeige
 

TAGS

Zurück zu Recht allgemein & Strafrecht-/Strafprozessrecht

Wer ist online?

0 Mitglieder

cron