IHK-Mitgliedschaft bei krummen Geschäften




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IHK-Mitgliedschaft bei krummen Geschäften

Beitragvon Berater » Mo 2. Feb 2015, 13:01

Zitat: Eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe kommt vielen als mögliche Folgen einer Straftat ja noch in den Sinn. An eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer denkt dagegen wohl kaum jemand. Doch so mancher Kriminelle sollte sich nicht wundern, wenn die örtliche IHK plötzlich Beiträge von ihm verlangt. Denn Geld stinkt bekanntlich nicht – erst recht, wenn es um die Besteuerung krummer Geschäfte geht.

Ein Mann aus Berlin sollte aufgrund einer von ihm begangenen Unterschlagung bzw. Untreue in der Vergangenheit Mitgliedsbeiträge an die örtliche IHK leisten. Über mehrere Jahre hatte er Altmetall seines Arbeitgebers heimlich weiterverkauft und die Erlöse eingestrichen. Der Mann verlor seinen Job. Dass er dadurch aber IHK-Mitglied geworden sei, konnte und wollte er beim besten Willen nicht glauben. Schließlich sollen die Industrie- und Handelskammern laut § 1 des IHK-Gesetzes (IHKG) doch gerade für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns wirken. Nach erfolglosem Widerspruch gegen den an ihn gerichteten Beitragsbescheid der IHK klagte er daher dagegen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin. Doch wie kam es überhaupt dazu?

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