Jedermann-Festnahmerecht




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Jedermann-Festnahmerecht

Beitragvon Berater » Mo 4. Feb 2019, 21:08

Das Festnahmerecht berechtigt zunächst einmal jeden Einzelnen dazu einen Tatverdächtigen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit festzuhalten. Da sich der Tatverdächtige in der Regel dem Festhalten entziehen möchte, sind auch leichte Körperverletzungen und Sachbeschädigungen vom Festnahmerecht gedeckt. Auf keinen Fall gestattet ist aber eine wilde Verfolgungsjagd mit dem Tatverdächtigen durch die Straßen einer Stadt. Denn die Vorschriften zum Straßenverkehr dienen dem Allgemeininteresse. Eine Beeinträchtigung dieser Interessen kann § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht rechtfertigen. Ebenso unzulässig ist es auf den Tatverdächtigen zu schießen. Dies gilt selbst dann, wenn man den Verdächtigen nur zum Stoppen bringen will.


Quelle: http://www.refrago.de/Jedermann-Festnah ... ge189.html
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