Zum 01.06.2019 ist eine neu verfasste Bewachungsverordnung in Kraft getreten. Es wurden die Regelungen des ganz neuen Bewacherregisters in die Verordnung integriert. Des Weiteren wurden im Vergleich zur vorherigen Version die "anderen anerkannten Nachweise" mit den konkreten Bezeichnungen benannt. Inhaber dieser Nachweise sind von der Unterrichtung und Sachkundeprüfung befreit. Neu dazu gekommen ist ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium, wenn zusätzlich eine IHK-Unterrichtung in ausgewählten Sachgebieten absolviert wurde. Die ausgewählten und benannten Unterrichtungs-Sachgebiete erscheinen mir fehlerhaft ausgewählt. Bei den anderen anerkannten Nachweisen fällt auf, dass IHK-Abschlüsse die man bei der IHK-Düsseldorf machen konnte, nicht in der neuen Verordnung aufgeführt sind. Geprüfte Sicherheitsdienstleistungskraft (IHK) - Geprüfte Luftsicherheitskraft (IHK) - Geprüfter Sicherheits-Teamleiter (IHK).
https://www.buzer.de/Bewachungsverordnung.htm
http://www.sicherheitsmelder.de/xhtml/a ... BC8AE7.htm
http://www.sicherheitsmelder.de/xhtml/a ... BE0C3B.htm
Neu verfasst (konsolidiert) wurden auch die Übergangsvorschriften.
https://www.buzer.de/23_Bewachungsverordnung.htm