Supermarktbetreiber haftet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Keine Frage: Das Leben ist riskant. Allerdings muss man nicht mit allen Gefahren jederzeit rechnen. Wer im Supermarkt stürzt, kann daher Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
Im Supermarkt sollten sich Kunden sicher bewegen können. Darauf muss der Betreiber achten. Das bedeutet in der Praxis: Nach Reinigungsmaßnahmen sollte zum Beispiel ein Warnschild aufgestellt werden. Passiert nichts dergleichen, haben Kunden einen Schmerzensgeldanspruch, wenn sie auf den gewischten Flächen stürzen und sich verletzen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 24 O 76/18).
Quelle: https://www.anwaltsregister.de/
Artikel vom 03.11.2020