Google argumentierte stets, Webmail-Dienste wie Gmail gehörten nicht dazu, weil sie das Internet als bestehendes Netz nur nutzten, ohne es selbst zu betreiben. Zudem vermittele man den Nutzern keinen Zugang dazu und kontrolliere nicht die Datenübertragung.
Die Luxemburger Richter stützten die diese Haltung nun. Internetbasierte Email-Dienste wie Gmail würden zwar eine Übertragung von Signalen vornehmen. „Da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht“, lasse sich daraus jedoch nicht der Schluss ziehen, dass es sich um einen elektronischen Telekommunikationsdienst nach EU-Recht handele.
Quelle: https://www.anwaltsregister.de/Rechtspr ... d6550.html