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Änderungen des Waffengesetzes

Do 27. Jul 2017, 22:29

FRANKFURT/MAIN – Juli 2017. Das geänderte Waffengesetz ist am 30. Juni 2017 in Kraft getreten. Die umfassenden Neuregelungen betreffen in erster Linie die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition. Produkte gemäß des VDMA Einheitsblattes 24992 sind nun bei einem Neukauf für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr erlaubt. Für A- und B-Schränke, die bereits genutzt werden, gilt allerdings ein uneingeschränkter Bestandsschutz.

Quelle:
ESSA – The International Security Association ist der führende internationale Verband der Sicherheitsbranche mit Sitz in Frankfurt. ESSA hat zurzeit 134 Mitglieder aus 38 Ländern. Gemäß der Leitlinie "Qualität gibt Sicherheit" unterstützt der Verband die ECB·S-Zertifizierung der neutralen Zertifizierungsstelle European Certification Body (ECB) GmbH. Sie garantiert höchste Sicherheitsmerkmale nach den Europäischen Normen.

Do 27. Jul 2017, 22:29

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