Berlin - Beim Abschluss des Mietvertrages müssen Telefonanschluss und Telefonleitung in Ordnung sein. Wenn der Telefonanschluss nicht funktioniert, ist der Vermieter dazu verpflichtet ihn auf eigene Kosten reparieren zu lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az.: VIII ZR 17/18), über das der Deutschen Mieterbund berichtet.
Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/vermiet ... 2019-01-11