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Überwälzung der Winterdienstpflicht nicht durch Hausordnung

So 1. Feb 2015, 21:14

Der Vermieter kann seine Pflicht zum Winterdienst nicht durch die Hausordnung auf die Mieter übertragen. Insofern ist eine Regelung im Mietvertrag erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011 - 210 C 107/10 -
Das Amtsgericht Köln wies ausdrücklich darauf hin, dass es anderen Auffassungen, die vertreten, dass eine formularmäßige Regelung der Reinigungspflicht in der Hausordnung ausreiche, wenn die Hausordnung zum Bestandteil des Mietvertrags werde (so z.B. OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 22.09.1988 - 16 U 123/87 -; LG Karlsruhe, Urteil v. 30.05.2006 - 2 O 324/06 - = ZMR 2006, 698), nicht folge. Die Hausordnung sei nicht der Platz, um mietvertragliche Pflichten von dieser Haftungsweite zu begründen.

Mehr zur Entscheidung und zum Urteil:
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koe ... s16017.htm

So 1. Feb 2015, 21:14

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