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Verkehrssicherungspflicht

Mo 9. Nov 2020, 12:09

Supermarkt­betreiber haftet wegen Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht

Keine Frage: Das Leben ist riskant. Allerdings muss man nicht mit allen Gefahren jederzeit rechnen. Wer im Supermarkt stürzt, kann daher Anspruch auf Schmerzens­geld haben.

Im Supermarkt sollten sich Kunden sicher bewegen können. Darauf muss der Betreiber achten. Das bedeutet in der Praxis: Nach Reinigungs­maßnahmen sollte zum Beispiel ein Warnschild aufgestellt werden. Passiert nichts dergleichen, haben Kunden einen Schmerzens­geld­anspruch, wenn sie auf den gewischten Flächen stürzen und sich verletzen. Das geht aus einer Ent­scheidung des Land­gerichts Coburg hervor (Az.: 24 O 76/18).

Quelle: https://www.anwaltsregister.de/
Artikel vom 03.11.2020

Mo 9. Nov 2020, 12:09

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