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Geldstrafe im Führungszeugnis?

Mi 20. Feb 2019, 03:12

In einem Führungsz­eugnis werden Ver­urteilungen zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tages­sätzen nicht aufgenommen. Dies gilt aber nur dann, wenn im Bundes­zentral­register nicht weitere Straftaten eingetragen sind. Geregelt ist dies in § 32 Abs. 2 Nr. 5a des Bundes­zentral­register­gesetzes. Enthält das Register daher neben der Eintragung zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tages­sätzen zum Beispiel noch eine Verurteilung zu einer Freiheits­strafe von zwei Jahren, dürfen beide Ver­urteilungen in das Führungs­zeugnis aufgenommen werden.

Quelle: http://www.refrago.de/Wird_eine_Geldstr ... ge905.html

Mi 20. Feb 2019, 03:12

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