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Webmail-Dienste keine Telekommunikationsdienste

Sa 15. Jun 2019, 02:06

(Europäische Gerichtshof, Urteil vom 13.06.2019, Az. C-193/18)

Google argumentierte stets, Webmail-Dienste wie Gmail gehörten nicht dazu, weil sie das Internet als bestehendes Netz nur nutzten, ohne es selbst zu betreiben. Zudem vermittele man den Nutzern keinen Zugang dazu und kontrolliere nicht die Daten­übertragung.

Die Luxemburger Richter stützten die diese Haltung nun. Internet­basierte Email-Dienste wie Gmail würden zwar eine Über­tragung von Signalen vornehmen. „Da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Über­tragung von Signalen über elektronische Kommunikations­netze besteht“, lasse sich daraus jedoch nicht der Schluss ziehen, dass es sich um einen elektronischen Tele­kommunikations­dienst nach EU-Recht handele.

Quelle: https://www.anwaltsregister.de/Rechtspr ... d6550.html

Sa 15. Jun 2019, 02:06

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