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Beitragvon Berater » Mo 20. Mai 2019, 15:41

Auszug:

Wesentliche Schutzziele im Detail:

Gesetzgeber: Vorwiegend Personenschutz, Nachbarschutz, Umweltschutz

Der Sachschutz ist zwar teilweise in § 14 MBO enthalten, wurde aber bei den vergangenen Novellierungen der Bauordnungen und der damit zusammenhängenden Vorschriften stetig zurückgefahren. Vorgaben enthalten im Wesentlichen die Landesbauordnung, die Arbeitsstättenverordnung, sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die mit diesen Gesetzen verknüpften Vorschriften.

Versicherer: Versicherung eines Objekts zu konkurrenzfähigen Prämien. Daraus resultiert: Vorwiegend Sachschutz und Schutz vor Betriebsunterbrechung

Je besser die versicherten Risiken eines Versicherers sind, desto geringer sind die statistischen Schadenerwartungen. Aus diesem Grund finden gerade Industrierisiken mit hohem Sachschutzniveau leichter und billiger einen angepassten Versicherungsschutz. Abhängig vom Brandschutzkonzept ergeben sich hier z.B. bauart- und risikoabhängige Prämiensätze und Rabatte für Schutzeinrichtungen.

Betrieb: Produktion und Vertrieb von Gütern und Dienstleistungen bei wirtschaftlicher Sicherheit. Voraussetzungen hierfür sind: Abstimmung von Aufwand und Ertrag und eine störungsfreie Produktion. Daraus resultiert: Vorwiegend Schutz vor Betriebsunterbrechung und Personenschutz.

Quelle: http://www.tuev-sued.de/akademie-de/sem ... randschutz






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