Zum einen, weil man damit weiterhin gutes Geld verdienen kann, als Kursanbieter. Zum anderen, diese Lehrgänge sind in einigen Lohntarifverträgen integriert (Bayern und Baden-Württemberg) und haben damit eine tarifliche Berechtigung. Die Absolvierung dieser Lehrgänge bedeutet keinesfalls, dass man damit dann einen besseren Stundenlohn erhält. Wenn es um eine Stelle geht die seitens Sicherheitsfirma nur den Unterrichtungsnachweis voraussetzt, bringen diese WS-Lehrgänge lohnmäßig nichts. Auch nicht ein IHK-Abschluss als GSSK.
Dass Sicherheitsfirmen gerne viel mehr verlangen was Qualifikation anbelangt, als sie dann tatsächlich zahlen (wollen), dürfte bekannt sein. Beispiel: Stellenausschreibung als "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" oder IHK Werkschutzfachkraft - wird als Qualifikation verlangt. Tatsächlich geht es dann um eine Stelle im Objektschutz die nach dem untersten Tariflohn bezahlt wird.
Weiteres Beispiel: Stellenausschreibung mit der Anforderung "Sachkundeprüfung und WS-Lehrgänge 1-3". Bei solchen Stellen können die WS-Lehrgänge was bringen. Es kann auch sein, dass dies vom Auftraggeber gefordert wird, die Sicherheitsfirma ggf. eine tarifliche Eingruppierung nach WS-2 macht.